Beratungslehrkraft
Beratungslehrer/Beratungslehrerinnen beraten Eltern, Schüler und Schülerinnen sowie Lernbegleiter und Lernbegleiterinnen bei verschiedensten Themen des Schulalltags.
Die Beratung findet außerhalb des Schulalltags statt und ist eine zweite Säule, neben der Beratung, die Schüler/Schülerinnen und Eltern durch ihren Lernbegleiter oder ihre Lernbegleiterin erhalten.
Zu folgenden Bereichen kann der Beratungslehrer/die Beratungslehrerin hinzugezogen werden:
- Lern- und Leistungsprobleme
- Verdacht auf Teilleistungsstörungen (Lese-Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche)
- Verdacht auf ADS, ADHS
- Konzentrationsprobleme
- Motivationsprobleme
- Beratung bei Schullaufbahnentscheidungen
Ziel der Beratung ist es, Wege herauszuarbeiten, die für Eltern und Kind aus den Schwierigkeiten oder Problemen heraus zu einem erreichbaren und guten Ziel führen. Dazu stehen verschiedene Möglichkeiten wie Testungen, Unterrichtshospitationen oder Gespräche, die Vernetzung der Gesprächsergebnisse oder, wenn gewünscht, die Vermittlung weiterer Beratungsstellen zur Verfügung.
Jede Beratung…
- …ist freiwillig: Eine Beratung wird vom Schüler oder den Eltern freiwillig wahrgenommen.
- …unterliegt der Schweigepflicht: Alle Gespräche und Testergebnisse werden vertraulich behandelt und nur mit Ihrem Einverständnis an Dritte weitergegeben.
- …hat Grenzen: Eine Diagnose kann im Rahmen der Beratung nicht erstellt werden.
Für unsere Schule ist folgende Beratungslehrkraft zuständig:
Hier geht es zum Flyer "Beratung an Schulen in Baden-Württemberg durch Beratungslehrkräfte".